Terminankündigungen





Fortbildungen & Termine

Zu den nächsten Veranstaltungen des Hebammenzentrums können Sie sich über diese Seite einen Überblick verschaffen und sich anmelden.

Zur Mitgliederversammlung und zum Stammtisch, bitte in der linken Spalte unter „Terminankündigung“ auf die gewählte Veranstaltung klicken. Sie werden dann zu einer Doodle-Seite weitergeleitet, unter der wir die Anmeldungen verwalten.

Zur nächsten Fortbildung können Sie sich unten stehend informieren und anmelden.

Stillen- Professionelle Vorbereitung in der Schwangerschaft und Beratung im frühen Wochenbett mit Helga Densing IBCLC

Fortbildung für Hebammen am 11.10.2025 von 9:00-13:00h

Stillen- Professionelle Vorbereitung in der Schwangerschaft und Beratung im frühen Wochenbett

Referentin: Helga Densing, IBCLC

Veranstaltungsort: Hebammenambulanz Bonn, Schulungsräume der Pflegeschule, Kölnstraße 54, 53111

Kosten: Mitglieder des Hebammenzentrum 35€, Nichtmitglieder 45€

Fortbildungspunkte: beantragt

Inhalt u.a.:

  • Hormonelle Steuerung der Laktation
  • Bonding und Self attachement
  • Korrektes Anlegen
  • Bedeutung wechselnder Stillpositionen
  • Kolostrummassage
  • Kollegialer Austausch, Lösungsansätze und Fallbeispiele

Das Ziel der Fortbildung soll sein, dass ihr als Hebammen euer Wissen erneuer und vertiefen könnt. Zusätzlich möchten wir euch Anregungen mitgeben, ein Stillgespräch in der Schwangerschaft nach neuer Gebührenordnung zu führen.
Die Geburtshilfe und damit auch die Betreuung der Wöchnerinnen verändert sich zunehmend bzgl des klinischen Settings in Bonn- auch hierfür möchten wir Euch neue Anregungen mitgeben.

    Anmeldung zur Fortbildung

    Bitte Überweisen Sie die Fortbildungsgebühr auf folgendes Konto:
    Hebammenzentrum Rhein-Sieg/Bonn e.V.
    DE48 3705 0198 0007 5039 56


    Das Hebammenzentrum, vertreten durch die Geschäftsführerin Hannah Zorn, speichert die Kontaktdaten aus der Bewerbung des Betroffenen per Kontaktformular zur Erfüllung ihrer vertraglichen bzw. vorvertraglichen Pflichten. Der Nutzer/die Nutzerin kann nach Artikel 15 DSGVO jederzeit Auskunft zu den über ihn/sie gespeicherten Daten verlangen. Nach Wegfall des Speicherzwecks (Anfrage führt nicht zu einem Vertrag) kann der Nutzerin die Löschung nach Art. 17 Abs. Buchstabe c DSGVO verlangen. Auch ohne Verlangen werden nach Wegfall des Speicherzwecks die Daten innerhalb von 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Siehe unsere Datenschutzerklärung

    Dem Betroffenen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Nordrhein-Westfalen zu.

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