Was Sie bei uns bekommen

Alle Hebammen, die Mitglied im Hebammenzentrum Rhein-Sieg/Bonn sind, nutzen folgende Vorteile:

  • Sie werden mit Ihrem Leistungsprofil inklusive aller Zusatzangebote bei uns registriert.
  • Sie werden bei freien Kapazitäten als Hebamme an werdende Eltern vermittelt.
  • Wir informieren Sie über alle Veranstaltungen des Hebammenzentrums wie Arbeitskreise, Informationsabende etc.
  • Sie bekommen über uns einen leichten Zugang zu Ansprechpartnern aus angrenzenden Bereichen wie z.B. dem Jugendamt, das sich um minderjährige Mütter kümmert.
  • Sie können sich aktiv mit Kolleginnen austauschen und vernetzen.

So werden Sie Mitglied im Hebammenzentrum

Um Mitglied des Hebammenzentrums Rhein-Sieg/Bonn zu werden, müssen Sie als Hebamme folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind beim zuständigen Gesundheitsamt (Bonn oder Siegburg) gemeldet.
  • Sie sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege gemeldet.
  • Sie haben ein Institutionskennzeichen.

Das Hebammenzentrum Rhein-Sieg/Bonn schließt einen Mitgliedsvertrag mit Ihnen. Dazu gehört z.B. die Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags, mit dem die für das Hebammenzentrum Rhein-Sieg/Bonn anfallenden Kosten wie Büromiete, Bezahlung der dort arbeitenden Kolleginnen, Organisation von Fortbildungen u. a. bezahlt werden.

    Das Hebammenzentrum, vertreten durch die Geschäftsführerin Ute Pfeiffer, speichert die Kontaktdaten aus der Bewerbung des Betroffenen per Kontaktformular zur Erfüllung ihrer vertraglichen bzw. vorvertraglichen Pflichten. Der Nutzer/die Nutzerin kann nach Artikel 15 DSGVO jederzeit Auskunft zu den über ihn/sie gespeicherten Daten verlangen. Nach Wegfall des Speicherzwecks (Anfrage führt nicht zu einem Vertrag) kann der Nutzerin die Löschung nach Art. 17 Abs. Buchstabe c DSGVO verlangen. Auch ohne Verlangen werden nach Wegfall des Speicherzwecks die Daten innerhalb von 6 Monaten automatisch gelöscht.

    Siehe unsere Datenschutzerklärung

    Dem Betroffenen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde des Nordrhein-Westfalen zu.